Weitere Entscheidung unten: VG Lüneburg, 08.03.2017

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.12.2017 - 2 B 20.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,52023
BVerwG, 22.12.2017 - 2 B 20.17 (https://dejure.org/2017,52023)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.2017 - 2 B 20.17 (https://dejure.org/2017,52023)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 2017 - 2 B 20.17 (https://dejure.org/2017,52023)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,52023) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Äußerungen des Dienstherrn über einen Richter in einem Schreiben zur Unterrichtung als verwaltungsintern i.R.d. Disziplinarverfahrens; Beweiswürdigung einer Tatsacheninstanz hinsichtlich Verfahrensfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 108 Abs. 1 S. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Äußerungen des Dienstherrn über einen Richter in einem Schreiben zur Unterrichtung als verwaltungsintern i.R.d. Disziplinarverfahrens; Beweiswürdigung einer Tatsacheninstanz hinsichtlich Verfahrensfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.12.2015 - 2 B 40.14

    Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG; keine Befreiung vom

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2017 - 2 B 20.17
    Derartige Mängel liegen insbesondere vor, wenn das angegriffene Urteil von einem falschen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, also etwa entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder auf einer aktenwidrigen Tatsachengrundlage basiert (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 2012 - 9 B 77.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 73 Rn. 7 und vom 23. Dezember 2015 - 2 B 40.14 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 82 Rn. 53 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.02.2012 - 9 B 77.11

    Verfahrensmangel; Überzeugungsgrundsatz; Aktenwidrigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2017 - 2 B 20.17
    Derartige Mängel liegen insbesondere vor, wenn das angegriffene Urteil von einem falschen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, also etwa entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder auf einer aktenwidrigen Tatsachengrundlage basiert (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 2012 - 9 B 77.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 73 Rn. 7 und vom 23. Dezember 2015 - 2 B 40.14 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 82 Rn. 53 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2017 - 2 B 20.17
    In solchen Fällen fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts, auch wenn die darauf basierende rechtliche Würdigung als solche nicht zu beanstanden ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1984 - 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 und vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ; Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 2 B 110.15 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 48 Rn. 8).
  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2017 - 2 B 20.17
    In solchen Fällen fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts, auch wenn die darauf basierende rechtliche Würdigung als solche nicht zu beanstanden ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1984 - 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 und vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ; Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 2 B 110.15 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 48 Rn. 8).
  • BVerwG, 20.12.2016 - 2 B 110.15

    Geltendmachung von Verfahrensfehlern in Form einer Verletzung des

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2017 - 2 B 20.17
    In solchen Fällen fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts, auch wenn die darauf basierende rechtliche Würdigung als solche nicht zu beanstanden ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1984 - 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 und vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ; Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 2 B 110.15 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 48 Rn. 8).
  • OVG Saarland, 29.03.2007 - 1 Q 46/06

    Widerruf ehrverletzender Äußerungen

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2017 - 2 B 20.17
    Das folgt zunächst daraus, dass sich das Oberverwaltungsgericht auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29. März 2007 - 1 Q 46/06 - (NVwZ-RR 2007, 544) stützt, in dem ebenfalls die Auffassung vertreten wird, dass Äußerungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rechtsverfolgung in einem gesetzlich geregelten Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren stehen, nicht mit Ehrenschutzklagen abgewehrt werden können, solange es sich dabei nicht um Schmähkritik handelt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 08.03.2017 - 2 B 20/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,6701
VG Lüneburg, 08.03.2017 - 2 B 20/17 (https://dejure.org/2017,6701)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 08.03.2017 - 2 B 20/17 (https://dejure.org/2017,6701)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 08. März 2017 - 2 B 20/17 (https://dejure.org/2017,6701)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,6701) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Schwerin, 20.11.2014 - 2 A 90/13

    Nutzungsänderung von Wohnung in (kleinen) Betrieb des Beherbergungsgewerbes

    Auszug aus VG Lüneburg, 08.03.2017 - 2 B 20/17
    Insofern ist den Antragstellern zuzugestehen, dass sie unter Heranziehung dieser obergerichtlichen Rechtsprechung keinen "Betrieb des Beherbergungsgewerbes" führen, weil die von ihnen angebotene Ferienwohnung auf die Selbstversorgung der Gäste angelegt ist und die mitangebotenen Serviceleistungen - Bereitstellung von Bettwäsche und Handtüchern - keinen nennenswerten Umfang erreichen (vgl. VG Schwerin, Urt. v. 20.11.2014 - 2 A 90/13 -, zit. n. Juris).
  • OVG Niedersachsen, 22.03.2007 - 9 ME 84/07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer Vergnügungssteuer in Höhe von 12% des

    Auszug aus VG Lüneburg, 08.03.2017 - 2 B 20/17
    Ernstliche Zweifel i.S.v. § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO liegen dann vor, wenn der Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache nach summarischer Prüfung wahrscheinlicher ist als dessen Misserfolg (st. Rspr., vgl. nur Nds. OVG, Beschl. v. 22.03.2007 - 9 ME 84/07 -, zit. n. Juris).
  • BVerwG, 13.11.2017 - 2 B 21.17

    Bindung des Berufungsgericht auf die tatsächlichen Feststellungen des

    Auszug aus VG Lüneburg, 08.03.2017 - 2 B 20/17
    Die Antragssteller bieten in ihrem Haus in der C. straße neben der Wohnung "D." (siehe dazu das Verfahren 2 B 21/17) die ca. 100 m² große Wohnung "B.", bestehend aus zwei Schlafzimmern, einem Wohnzimmer, einer Wohnküche, einem Wintergarten sowie Bad und Flur, (Ferien)Gästen zu entgeltlichen Übernachtung an.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.1996 - 15 B 3499/95

    Zugangsvoraussetzung für ein gerichtliches Aussetzungsverfahren ;

    Auszug aus VG Lüneburg, 08.03.2017 - 2 B 20/17
    Umstritten ist allerdings, ob die behördliche Ablehnung ihrerseits der Schriftform bedarf (für dieses Erfordernis OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 26.02.1999 - 2 B 10198/99 - dagegen OVG NRW, Beschl. v. 18.04.1996 - 15 B 3499/95 -, jeweils zit. n. Juris).
  • VG Oldenburg, 06.01.2005 - 2 B 4002/04

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags;

    Auszug aus VG Lüneburg, 08.03.2017 - 2 B 20/17
    Eine unbillige Härte im Sinne von § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO ist nur dann anzunehmen, wenn durch die Zahlung für den Abgabenpflichtigen ein nicht wieder gutzumachender Schaden entstünde, der auch durch eine etwaige spätere Rückzahlung nicht ausgeglichen werden könnte (vgl. VG Göttingen, Beschl. v. 18.06.2001 - 3 B 3069/01 - VG Oldenburg, Beschl. v. 06.01.2005 - 2 B 4002/04 -, jeweils zit. n. Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht